- Bewertungsvorschrift
- Be|wer|tungs|vor|schrift, die: bei einer Bewertung zu beachtende Vorschrift.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Stille Reserven — oder stille Rücklagen ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für nicht aus der Bilanz ersichtliche Bestandteile des Eigenkapitals von Unternehmen, die sowohl durch eine Unterbewertung von Vermögen als auch durch eine Überbewertung von Schulden… … Deutsch Wikipedia
Insolvenzstatus — 1. Begriff: In der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die ⇡ Verbindlichkeiten des ⇡ Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden (§ 153 I InsO). 2. Ausgestaltung: Die Aufgabe des I. beruht in einer komprimierten und… … Lexikon der Economics